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   VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17.WI   

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VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17.WI (https://dejure.org/2018,27625)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 30.07.2018 - 3 L 2393/17.WI (https://dejure.org/2018,27625)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI (https://dejure.org/2018,27625)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17
    Dies ist unter entsprechender Zugrundelegung der Gründe des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - unzulässig.

    Letzteres ist nicht der Fall, wenn die Beurteilungsskala eine ungenügende Zahl von Gesamturteilen vorsieht oder tatsächlich die Notenskala nicht ausreichend ausgeschöpft wird (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 09. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17
    Die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich setzt voraus, dass diese zeitlich aktuell und aussagekräftig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -).

    Dienstliche Beurteilungen können grundsätzlich auch bei gebündelt bewerteten Dienstposten rechtmäßig erstellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - Hess. VGH, Urteil vom 04. Februar 2015 - 1 A 1033/14 -).

  • VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 1033/14

    Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer für die Klägerin am 25.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17
    Dienstliche Beurteilungen können grundsätzlich auch bei gebündelt bewerteten Dienstposten rechtmäßig erstellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - Hess. VGH, Urteil vom 04. Februar 2015 - 1 A 1033/14 -).

    Fehlt es an einer Dienstpostenbewertung, so setzt eine rechtmäßige Auswahlentscheidung aber voraus, dass in den dienstlichen Beurteilungen eine Darstellung der Wertigkeit der Aufgaben des Dienstpostens erfolgt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 04. Februar 2015 - 1 A 1033/14 -) und dass ihnen zu entnehmen ist, wie die auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen gemessen an den Anforderungen des innegehabten statusrechtlichen Amtes zu bewerten sind (vgl. Hess. VGH. Beschluss vom 23. März 2017 - 1 B 2703/16 -).

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17
    Die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich setzt voraus, dass diese zeitlich aktuell und aussagekräftig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch, der eine faire, chancengleiche Behandlung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung und die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, juris), ist von dem Antragsgegner verletzt worden.
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen und das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17
    Hiervon ist nach der neuen Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. B. v. 20.06.2014 - 1 E 970/14 -) ein Viertel anzusetzen.
  • VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Topfwirtschaft; Information des Personalrats;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17
    Erst nach Feststellung der höherwertigen Dienstposten und der Entscheidung, welchem dieser Dienstposten die Planstelle zugeordnet werden soll, ist anschließend nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu entscheiden, welchem Beamten dieser Dienstposten zu übertragen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 - LKRZ 2008, 154 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine solche Praxis beanstandet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93; Beschluss vom 19. April 1995 - 1 TG 2801/94 -).
  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig, da die Ablehnungsentscheidung des Antragsgegners im Hinblick auf den von dem Antragsteller fristgerecht eingelegten Widerspruch noch nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 1 TG 1483/94 -, HessVGRspr. 1995, 82).
  • VGH Hessen, 19.04.1995 - 1 TG 2801/94

    Beförderungsauswahlverfahren: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs

  • VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Hinreichend differenzierte Beurteilungen sind insbesondere dann nicht gegeben, wenn die Beurteilungsskala eine ungenügende Zahl von Gesamturteilen vorsieht oder tatsächlich die Notenskala nicht ausreichend ausgeschöpft wird (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 15 ff., und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 24; VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI -, juris Rn. 53).

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat es im Ergebnis offengelassen, ob eine Beurteilungsskala der Beurteilungsrichtlinien, die lediglich fünf Notenstufen umfasse, als rechtswidrig anzusehen wäre, da sie keine an dem Maßstab der Bestenauslese orientierte Auswahlentscheidung ermögliche (vgl. VG Wiesbaden, Beschlüsse vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI -, juris Rn. 62, und vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI -, juris Rn. 53).

    Eine Vergabe von lediglich zwei Notenstufen ist unabhängig davon, worauf diese beruht, ungenügend (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. April 1995 - 1 TG 2801/94 -, juris Rn. 9, 16 f.; VG Wiesbaden, Beschlüsse vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI -, juris Rn. 62 f., und vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI -, juris Rn. 53).

  • VGH Hessen, 30.04.2019 - 1 B 1675/18

    Konkurrentenstreit und "Topfwirtschaft"

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI - wird zurückgewiesen.
  • VG Kassel, 19.12.2022 - 1 K 387/22

    Dienstliche Beurteilung: Begründung der Gesamtnote; Begründungspflicht bei

    Wird eine Notenskala nicht ausgeschöpft und damit eine große Anzahl von Beamten gleich oder im Wesentlichen gleich beurteilt, so kommt dies einem Differenzierungsverbot gleich und macht eine darauf fußende Auswahlentscheidung rechtswidrig (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI - juris).
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